Aktuelles

Zweiter Unfall mindert fiktiven
Schaden nicht

  • Urteil: BGH, 31.03.2026 (Az. VI ZR 100/25)
  • Kern des Urteils: Wer seinen Fahrzeugschaden fiktiv (nach Gutachten) abrechnet, muss sich
    Auszahlungen aus einem späteren, unabhängigen zweiten Unfall nicht auf seinen ersten Schadensersatzanspruch anrechnen lassen. Der BGH stärkte damit die Rechte der Geschädigten
    gegen Versicherer, die eine Doppelbereicherung verhindern wollten.

Kein Reparaturnachweis bei fiktiver Abrechnung

  • Urteil: BGH, 28.01.2025 (Az. VI ZR 300/24)
  • Kern des Urteils: Der BGH hat bekräftigt, dass Unfallgeschädigte auch weiterhin rein fiktiv nach den Vorgaben eines Sachverständigen abrechnen dürfen. Die gegnerische Kfz- Versicherung kann nicht verlangen, dass zwingend eine Reparaturrechnung vorgelegt werden muss, um den Anspruch geltend zu machen.

Muss eine gegnerische Versicherung jeden Gutachterpreis zahlen?

  • Urteil: LG Coburg, Az. 32 S 61/02
  • Datum: 28.6.2002 Das Landgericht Coburg erachtete es als richtig, dass eine Versicherung immer zahlen muss. Eine Ausnahme wird nur dann gemacht, wenn die Gutachterkosten absolut unangemessen überzogen sind.
  • Leitsatz: Ein Unfallverursacher hat die Kosten von Sachverständigengutachten zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Eine Versicherung kann eine Zahlung erst verweigern, wenn die Gutachterkosten in einem völlig unangemessenen Verhältnis zur Schadenshöhe stehen.

Schutz bei unreparierten Vorschäden

  • Urteil: BGH, 28.06.2022 (Az. I-7 U 45/21, OLG Hamm)
  • Kern des Urteils: Bloße optische Gebrauchsspuren oder kleine Schrammen mindern den aktuellen Schadenersatz nicht. Die gegnerische Versicherung muss klar nachweisen, dass echte, reparierte oder unreparierte Vorschäden im gleichen Bereich vorliegen und den aktuellen Unfallschaden überlagern.

Bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall muss die Versicherung nach vier Wochen entscheiden, ob sie für einen Schaden eintritt oder nicht. Bleibt eine Antwort innerhalb dieser Frist aus, kann man gegen sie klagen. Selbst wenn die Versicherung den Schaden später reguliert, ist sie verpflichtet, die Kosten des Prozesses zu übernehmen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Braunschweig (Az .: 112 C 1575/24) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.